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Service bei Mitnahme von Tieren

Nur Servicetiere sind zulässig

In den Kundenbereichen aller unserer Bahnhöfe, Züge und Amtrak Schnellstraßen-Busse sind trainierte Tiere als Begleitung behinderter Fahrgäste erlaubt.

Ansonsten sind keinerlei Tiere an Bord erlaubt.

Überwachung Ihres Tieres

Sie müssen Ihr Servicetier zu jeder Zeit unter Kontrolle haben und sich an die jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen für Tiere halten. Das Tier sollte immer an der Leine geführt werden oder in einem Behältnis sitzen, außer – sofern notwendig – beim Ein- und Aussteigen.

Bitte beachten Sie, dass es dem Zugpersonal vorbehalten ist, ein Tier, über das Sie die Kontrolle verloren haben, oder das beträchtliche Störungen verursacht, nach eigenem Ermessen von Bord zu entfernen und an einen örtlichen Tieraufsichtsbeamten zu übergeben.

Ausführen Ihres Tieres

Wenn die Zugverbindung es Ihnen erlaubt, können Sie Ihr Servicetier an Bahnhöfen ausführen, unter der Voraussetzung, dass Sie in angemessener Entfernung zum Zug bleiben und sofort wieder einsteigen, wenn der Zugbegleiter Sie darüber informiert, dass der Zug gleich weiterfährt. Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Tier im Laufe der Reise auszuführen, informieren Sie bitte schon beim ersten Einsteigen den Zugbegleiter darüber.

Hinweis: Sie können gefragt werden, welche Art von Service Ihr Tier durchführt.